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Verpflichtungen des Immobilienmaklers nach dem Geldwäschegesetz

Verpflichtungen des Immobilienmaklers nach dem Geldwäschegesetz

Bereits seit Jahren besteht das Geldwäschegesetz – ein Gesetz über das Aufspüren und der Prävention von Gewinnen aus schweren Straftaten. Weit weniger bekannt ist, dass auch Immobilienmakler diesem Gesetz unterliegen und nach diesem Verpflichtungen nachkommen müssen. Bei Nichtbeachten können auf Immobilienmakler und andere Verpflichtete erhebliche Bußgelder verhängt werden.

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