Mit der Neuerung der Erbrechtsverordnung 2012 wurden alle EU-Mitglieder – mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark – verpflichtet innerhalb von drei Jahren ihr Erbschaftsrecht der neuen Verordnung entsprechend anzupassen. Mit der EU-weiten Änderung des Erbschaftsrechts soll den Vererbenden die Wahl des nationalen Erbrechts überlassen werden. In Deutschland tritt das neue Erbrecht zum 17. August 2015 in Kraft.
Erbrecht: Worauf Eigentümer jetzt achten müssen
