Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Neuregelung der Kreditvergabe entworfen und möchte damit die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinien umsetzen. So müssen Darlehensvermittler für Immobilien künftig unter anderem über einen Sachkundenachweis sowie eine Berufshaftpflicht verfügen. Außerdem dürfen Kredite nur nach sorgfältiger Prüfung der Antragsteller vergeben und Verbraucher müssen über Dispozinsen umfassend aufgeklärt werden.
Immobilienkredite: Was wird sich mit der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ändern?
