Wann muss ich meine persönlichen Daten beim Immobilienkauf angeben?
Wer sich auf die Suche nach einer Immobilie begibt, wird die Frage nach den eigenen Informationen schon kennen. Viele Kaufinteressenten hadern oftmals mit der Herausgabe ihrer Daten. Doch warum benötigen die Immobilienmakler überhaupt solche persönlichen Informationen von Kaufinteressenten?
Ernstzunehmendes Interesse & Sicherheit für den Verkäufer
Nicht nur Sie, auch der Verkäufer gibt sehr persönliche Daten bei dem Verkauf seiner Immobilie heraus. Mit einem Exposé erhalten Kaufinteressenten die genaue Adresse des Verkäufers – Preis und Mängel seiner Immobilie mit inbegriffen. Für viele Eigentümer bedeutet daher die Aufnahme der vollständigen Kontaktdaten von Interessenten durch den Immobilienmakler eine Art Sicherheit und Gleichberechtigung.
Für den Makler wiederum bedeutet die Herausgabe der Kontaktdaten ernsthaftes Interesse an einer Immobilie. Auf ImmobilienScout24 & Co gibt es viele Immobilienangebote und meistens eine ebenso große Nachfrage. Viele Interessenten fordern voreilig Exposés an, obwohl kein ernsthaftes Kaufinteresse besteht. Um Eigentümer und sich selbst vor unentschlossenen Kaufinteressenten zu schützen, fordern Makler persönliche Daten bereits vor der Herausgabe eines Exposés.
Geldwäschegesetz
Das im August 2008 neugefasste Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet außerdem auch Immobilienmakler zur Feststellung und Überprüfung der Identität durch das Erheben von Angaben – auf dem Kaufmarkt. Die Makler müssen die aufgenommenen Daten sowie eine Kopie des Personalausweises für fünf Jahre aufbewahren. Verdachtsmomente sollen zudem der Staatsanwaltschaft gemeldet und die Geschäftsbeziehungen pausiert werden. Meldet sich die Staatsanwaltschaft innerhalb von 48 Stunden bei dem Makler nicht zurück, kann die Geschäftsbeziehung wieder ganz normal aufgenommen werden. Bei Missachtung des Geldwäschegesetzes droht ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Verdachtsmomente können sein:
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Der Interessent möchte den Immobilienkauf komplett in bar bezahlen
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Der Kapitalnachweis des Kaufinteressenten kommt von einer Bank aus dem sogenannten „Steuerparadies“
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Der Kaufpreis übersteigt die Verhältnisse des Interessenten, die sich aus seiner Berufsbezeichnung ergeben
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Ein Kaufinteressenten bietet einen übertrieben hohen Preis für eine Immobilie mit mittelmäßiger oder gar schlechter Lage
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Der Kaufpreis soll nicht komplett im Notarvertrag ausgewiesen werden
Welche Daten werden abgefragt?
Folgende Daten werden zur Feststellung und Überprüfung Ihrer Identität von Maklaro im Rahmen einer Interessentenvereinbarung erhoben:
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Persönliche Daten: Name, Anschrift
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Kontaktdaten: Telefon, Handy, Email
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Daten aus dem Personalausweis: Geburtsdatum & -ort, Ausweisart, -nummer, Staatsangehörigkeit, ausstellende Behörde
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Den Daten muss eine Kopie des Personalausweises beigefügt werden
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Autor: Claudia Lorenz