Fiktive Mietpreise für Eigennutzer: So sieht der Vorschlag zur neuen Grundsteuer aus
Am späten Abend des 25. November veröffentlichte die Bild erste Umrisse zur Grundsteuerreform. Der Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz sieht vor, dass sich die Grundsteuer ab 2020 unter anderem an Mietpreisen ausrichtet. Für Eigennutzer von Immobilien würde hieraus die Pflicht entstehen, eine fiktive Nettokaltmiete für das eigene Objekt zu errechnen, auf deren Grundlage dann die Steuer erhoben werden könnte. Viele Seiten kritisierten den Vorschlag. Der Finanzminister versucht zu beschwichtigen.
Macht die Grundsteuerreform wohnen teurer?
Die geplante Reform wird zu einer Umwälzung der Steuereinnahmen durch Grund führen. Hierin sind sich Kritiker und Finanzminister Scholz einig. Für einige Eigentümer wird demnach eine höhere Grundsteuer anfallen, für andere eine geringere als bisher. Kritiker befürchten, dass sich gerade das ohnehin schon kostspielige Leben in der Stadt weiter verteuert. Zudem wird kritisiert, dass die Grundsteuer umlagefähig ist und somit letzten Endes zu Lasten der Mieter geht.
Laut Finanzminister Scholz würde die geplante Reform damit Anreize für niedrigere Mietpreise darstellen. Um diesen Zweck zu erfüllen, dürfte die Grundsteuer jedoch nicht mehr als Umlage gelten. Andernfalls würde die höhere Belastung den Mieter treffen. Der Anreiz ginge am Eigentümer vorbei. Der Mieterbund würde die Aufhebung der Umlage laut "Einspruch“-Kolumne der Frankfurter Allgemeinen befürworten. Anleger sollten Mehrkosten bei einer höheren Grundsteuer hingegen kritisch gegenüber stehen.
Weiter beschwichtigt der Finanzminister, dass es durch die geplante Reform der Grundsteuer nicht zu Mehreinnahmen für den Fiskus kommen solle. Es ist jedoch davon auszugehen, dass eine solche Argumentation für die meisten Eigentümer keine Rolle spielt. Für sie ist lediglich entscheidend, ob ihr Grundbesitz sie in Zukunft mehr oder weniger kosten wird.
Bürokratischer Aufwand durch die Grundsteuerreform
Kritiker des Reformentwurfs weisen zudem darauf hin, dass die Umsetzung der Neuordnung bürokratischem Wahnsinn gleichkäme. Da nicht mehr, wie bisher, ein Haus mit einem vorgeschriebenen Wert steuerlich belastet würde, sondern jede einzelne Wohnung eigens berechnet werden müsste, steige nicht nur der Aufwand pro Objekt, auch die Zahl der Objekte nähme zu.
Bisher bezieht sich die Regelung auf festgesetzte Bewertungen von Grundstücken. Sie werden mit einer sogenannten Steuermesszahl multipliziert, um die Höhe der Grundsteuer zu errechnen. Einzelne Wohnungen wurden so als Teil eines Hauses beziehungsweise eines Grundstücks berechnet. Der Bundesgerichtshof hatte diese Regelung jedoch Anfang des Jahres gekippt und eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt.
Durchsetzung der Grundsteuerreform
Scholz stellt das Reformmodell nun den Ländern vor. Neben dem Modell, über das die Bild berichtete, werde laut „Einspruch“ noch ein zweites Modell vorgelegt. Dieses sei wertunabhängig und basiere auf der Grundstücksgröße und dem darauf befindlichen Gebäude. Dem Bundesfinanzministerium zufolge sei zur Durchsetzung dieser Variante jedoch eine Grundgesetzänderung notwendig. Sollte sich dieser Einwand bewahrheiten, wäre die Durchsetzung des Alternativvorschlags äußerst schwierig. Mit einer solchen Strategie kann man einen ungeliebten Vorschlag auch durchsetzen.
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Autor: Tom Kaufhold
Tags: Grundstück, Grundsteuer, Eigentumswohnung, Immobilien, Immobilienpolitik