Am 1. Februar kam es überraschend zu einem ersten Kompromiss im Zusammenhang mit der für Ende des Jahres durch den BGH verlangten Reform der Grundsteuer. Länder und Finanzministerium haben sich nach Medienangaben in einigen Eckpunkten auf die Berechnungsgrundlage für die geplanten Gesetzesänderungen geeinigt. Die Einigung sollte gerade Immobilieneigentümer in strukturstarken Städten aufhorchen lassen. Künftig werden Gebäude- und Bodenwert sowie Vergleichsmieten berücksichtigt.
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Fiktive Mietpreise für Eigennutzer: So sieht der Vorschlag zur neuen Grundsteuer aus
Am späten Abend des 25. November veröffentlichte die Bild erste Umrisse zur Grundsteuerreform. Der Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz sieht vor, dass sich die Grundsteuer ab 2020 unter anderem an Mietpreisen ausrichtet. Für Eigennutzer von Immobilien würde hieraus die Pflicht entstehen, eine fiktive Nettokaltmiete für das eigene Objekt zu errechnen, auf deren Grundlage dann die Steuer erhoben werden könnte. Viele Seiten kritisierten den Vorschlag. Der Finanzminister versucht zu beschwichtigen.