Am 1. Februar kam es überraschend zu einem ersten Kompromiss im Zusammenhang mit der für Ende des Jahres durch den BGH verlangten Reform der Grundsteuer. Länder und Finanzministerium haben sich nach Medienangaben in einigen Eckpunkten auf die Berechnungsgrundlage für die geplanten Gesetzesänderungen geeinigt. Die Einigung sollte gerade Immobilieneigentümer in strukturstarken Städten aufhorchen lassen. Künftig werden Gebäude- und Bodenwert sowie Vergleichsmieten berücksichtigt.