Marktübliche Provisionssätze der Immobilienmakler
Bei dem Verkauf einer Immobilie setzen viele Eigentümer auf den Service eines erfahrenen Immobilienmaklers. Wer bereits den passenden Immobilienmakler finden konnte, muss mit diesem die Vorgehensweise, den Maklervertrag und die Art der Entlohnung klären. Hat Die bei erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrages für ihre getätigten Leistungen entlohnt werden. Hierzu gibt es verschiedene Modelle, wer den Makler beauftragt und wer ihn anschließend bezahlt. Zudem gibt es vor allem regionale Unterschiede hinsichtlich der Höhe der Maklerprovision.
Die Arbeit des Immobilienmaklers
Immobilienmakler sind meist selbstständig Gewerbetreibende, deren Arbeit darin besteht, dass sie Immobilien zum Kauf oder zur Miete an Dritte vermitteln. Hierbei gibt es drei Arten der Vertretung durch den Makler: Den Allgemeinauftrag, den Alleinauftrag und den erweiterten qualifizierten Alleinauftrag. Während bei einem Allgemeinauftrag mehrere Makler zur gleichen Zeit beauftragt werden können, ist bei einem qualifizierten Maklerauftrag jegliche Vermittlung von anderen Personen, wie dem Verkäufer selbst oder anderen Maklern, untersagt. Diese Art der Vertretung ist zum Schutz des Verkäufers zeitlich zu begrenzen.
Zu den täglichen Arbeiten eines Immobilienmaklers gehören das Kennenlernen der zu verkaufenden Immobilie und Absprachen mit dem Verkäufer hinsichtlich der Vermarktungsoptionen des Objektes. Aufgrund seiner guten Marktkenntnisse und langjährigen Berufserfahrung, erstellt er ein ansprechendes Exposé über die Immobilie und verteilt dieses im Anschluss. Des Weiteren nimmt er alle Kaufinteressenten an und vereinbart mit diesen Besichtigungstermine. Je nach Vereinbarungen führt er diese Termine im Alleingang oder zusammen mit dem Verkäufer durch. Auch in den weiteren Schritten, wie dem Gang zum Notar, kann der Makler seinen Kunden begleiten.
Im Falle des Erfolges, also bei dem Verkauf bzw. Vermietung einer Immobilie, erhält der Immobilienmakler eine Provision. Währenddessen diese bei Mietverträgen maximal zwei Kalt-Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer betragen darf, ist die Höhe der Maklerprovision beim Immobilienkauf gesetzlich nicht geregelt. Ebenso gibt es keine gesetzliche Regelung darüber, ob Verkäufer oder Käufer dazu verpflichtet ist, die Provision zu zahlen. Alle weiteren rechtlichen Grundlagen hinsichtlich der Maklergebühr lassen sich im Bürgerlichen Gesetzbuch unter den §§ 652 bis 654 finden.
Maklerprovision – die Bezahlung der Immobilienmakler
Eine zu zahlende Maklerprovision wird je nach vereinbarter Form vom Verkäufer oder vom Käufer einer Immobilie beglichen. Neben der Innen- und Außenprovision hat sich im Laufe der Jahre eine Mischform durchgesetzt. Die Innenprovision, auch Verkäufercourtage genannt, wird vom Immobilienverkäufer bezahlt. Die Höhe dieser Provision wird nicht öffentlich ausgewiesen und ist somit auch nicht für den Käufer ersichtlich.
Die Außenprovision hingegen wird vom Käufer einer Immobilie getätigt, wobei der Immobilienverkäufer üblicherweise der Auftraggeber ist. Die Provision hängt von einem zuvor vereinbarten Provisionssatz von der Kaufsumme ab. Die durchgesetzte Mischform sieht eine Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer vor. Hierbei kann die Aufteilung zu gleichen Teilen oder zu unterschiedlichen Anteilen erfolgen. Diese Form hat sich vor allem in den Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen durchgesetzt.
Grundsätzlich ist die Höhe der Maklerprovision frei verhandelbar. Es sind jedoch regionale Unterschiede bemerkbar. Aufgrund dessen kann gegen eine überhöhte Maklergebühr Einspruch eingelegt werden, sofern dieser über dem ortsüblichen Satz liegt. Üblich sind je nach regionalen Gepflogenheiten Provisionssätze zwischen 3,57% und 7,14% inklusive Mehrwertsteuer. Maklerprovisionen können individuell verhandelt werden. Dies ist vor allem dann möglich, wenn es sich um eine wenig begehrte Immobilie mit einem vergleichbar hohen Verkaufspreis handelt. Maklaro orientiert sich an der ortsüblichen Maklerprovision. Informationen zu dem Maklaro-Service finden Sie hier.
Die Provision für den Immobilienmakler ist mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages fällig. Gebühren für den Notar, das Grundbuchamt und jegliche anderen Ausgaben im Rahmen des Immobilienkaufs sind unwichtig für die Berechnung der Bemessungsgrundlage: den Kaufpreis der Immobilie. In der Regel gewährt der Makler eine Zahlungsfrist von zwei bis drei Wochen.
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Autor: Tanja Manz