Eigentümer aufgepasst: So schützen Sie sich beim Immobilienverkauf vor Geldwäsche!
Geldwäsche lässt viele Menschen unweigerlich an die Corleones, Sopranos und andere Mafiosi denken, denn wir verbinden mit Geldwäsche eher Drogen, Waffen oder Menschenhandel als Immobilientransaktionen. Doch gerade beim Immobilienverkauf sollte Vorsicht walten, denn viele Geldwäscher missbrauchen das Vertrauen der Verkäuferinnen und Verkäufer. Und werden die Kriminellen erwischt, droht nicht nur ihnen eine Strafe. Wer der Polizei oder dem Bundeskriminalamt Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz nicht ordnungsgemäß gemeldet, dem drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.
Verdacht auf Geldwäsche? Bei diesen Kaufinteressenten sollten Sie vorsichtig sein
Wenn eine Käuferin oder ein Käufer eine gesamte Immobilientransaktion bar abzuwickeln wünscht, sollten nicht nur große Augen gemacht, sondern der Verdacht auf Geldwäsche den zuständigen Behörden gemeldet werden. Ebenso, wenn Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Dokumente bestehen. Doch nicht jeder Versuch der Geldwäsche kann so leicht durchschaut werden – besonders nicht, wenn die Käuferin oder der Käufer sehr nett und seriös scheint. Bei folgenden Verdachtsmomenten sollten Sie und Ihr Immobilienmakler deshalb aufmerksam werden:
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Wenn Geld nicht versteuert werden soll: Wer Geld waschen möchte, bietet gerne auch einmal an, einen Teil des Kaufpreises oder die Maklergebühren bar zu bezahlen. Besonders auffällig wird es, wenn die Käuferin oder der Käufer nicht den gesamten Betrag im Kaufvertrag auszuschreiben wünscht, sondern einen Teil als „Extra“ dazuzahlen möchte, ohne dass diese Summe schriftlich festgehalten wird.
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Kaufinteressenten müssen beim Immobilienkauf ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen oder mindestens einen Finanzierungsnachweis, so können Eigentümerin oder Eigentümer und Immobilienmakler sicherstellen, dass der Verkauf von Haus oder Wohnung möglich ist und schlussendlich nicht platzt. Stehen der Kaufpreis und das Einkommen des Kaufinteressenten in einem Missverhältnis zueinander, gilt dies nach dem Geldwäschegesetz als ein Zeichen der Geldwäsche.
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Ebenso ein Verdachtsmoment ist der Kauf einer Immobilie über einen Dritten: Wenn eine weitere Person eingeschaltet ist, die für eine dem Immobilienmakler unbekannte Person eine Immobilie kaufen soll.
Wie gehe ich bei einem Verdachtsmoment vor?
Beschleicht Sie der Verdacht, dass mit dem Kauf Ihrer Immobilie der Gewinn aus schweren Straftaten reingewaschen werden soll? Dann ist Ihre Maklerin oder Ihr Makler dazu verpflichtet diesen Verdacht der Polizei oder dem Bundeskriminalamt zu melden. Füllen Sie hierfür am besten ein Formular des Bundeskriminalamtes aus und lassen Sie für zwei Tage die Zusammenarbeit mit dem Verdächtigen ruhen. Meldet sich die Staatsanwaltschaft innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen nicht zurück, können Sie Arbeit wieder wie gewohnt aufnehmen.
Geldwäschegesetz: So sichern Sie sich gegen Beihilfe ab
Da es immer wieder vorkommt, dass der Gewinn aus Straftaten, wie Drogen- oder Menschenhandel, mit einem Hauskauf „reingewaschen“ werden, wurde mit dem Geldwäschegesetz festgelegt, dass bei einer Immobilientransaktion stets die Daten des Immobilieneigentümers und der Käuferin bzw. des Käufers festgehalten werden sollen. Dadurch ist jeder Immobilienmakler dazu verpflichtet folgende Daten der Käuferseite und der Verkäuferseite für 5 Jahre aufzubewahren:
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Vor- und Nachname
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Aktuelle Wohnanschrift
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Telefon- & Handynummer, gerne auch weitere Kontaktdaten
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Geburtsdatum & -ort
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Staatsangehörigkeit
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Ausweisart, -nummer & ausstellende Behörde
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Sowie eine Kopie des Personalausweises
Bei Nichtbeachtung des Geldwäschegesetzes drohen Immobilienmaklern bis zu 100.000 Euro Strafe, selbst wenn Sie keine Opfer von Geldwäsche wurden. Als Eigentümerin oder Eigentümer sollten Sie sich beim Verkauf Ihrer Immobilie daher nur an seriöse Immobilienmakler wenden, die Ihnen die Einhaltung des Geldwäschegesetzes garantieren können.
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Autor: Claudia Lorenz