Stete Modernisierungen bereits in der Immobilienfinanzierung einkalkulieren
Beim Immobilienverkauf und Immobilienkauf gibt es verschiedene Faktoren, die berücksichtigt werden. Neben Gefallen, Wohlfühlfaktor und dem Preis, bestimmt oftmals der Grad der bisherigen Modernisierungen und der Maßnahmen, die in naher Zukunft erledigt werden sollten über den letztlichen Kauf bzw. Verkauf. Auch hinsichtlich der Immobilienfinanzierung sollte dieses Thema ausreichend diskutiert werden.
Modernisierungen, Renovierungen und Sanierungen
Die drei Begriffe der Modernisierung, Renovierung und Sanierung beschäftigen sich alle mit Maßnahmen innerhalb und außerhalb eines Gebäudes zur Instandhaltung und Verbesserung der gegebenen Zustände. Dennoch gibt es insbesondere zwischen Renovierungen und Modernisierungen bzw. Sanierungen erhebliche Unterschiede.
Renovierungen werden umgangssprachlich mit Schönheitsreparaturen gleichgesetzt. Diese umfassen vor allem Tapezieren und Streichen der in einer Mietwohnung befindlichen Wände. Grundsätzlich ist eine Renovierung ein Synonym für die Instandhaltung. Hierbei wird der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt und Schäden, die aufgrund von Abnutzung entstanden, beseitigt. Des Weiteren werden derartigen Schäden durch entsprechende Maßnahmen vorgebeugt. Eine Instandhaltungsmaßnahme muss in den meisten Fällen umgesetzt werden, um einem größeren Schaden am Haus vorzubeugen.
Eine Modernisierung oder Sanierung besteht, wenn eine zeitgemäße Ausstattung in ein Bauobjekt eingebaut wird. Viele der baulichen Maßnahmen dienen der Wertsteigerung einer Immobilie. Im Allgemeinen können durch diese Arbeiten die Wohnverhältnisse verbessert und nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirkt werden. Anders als bei einer Instandhaltung können die Kosten für eine Modernisierung auf Mieter umgelegt werden. Hierbei ist genauestens zu berücksichtigen, ob es sich um eine Modernisierung oder eine Instandhaltung handelt. Beispielsweise wird ein Fenster instand gehalten, wenn es lediglich ersetzt wird. Wird jedoch ein besser isoliertes Fenster eingebaut, handelt es sich um eine Modernisierung.
Modernisierungen für die Immobilienfinanzierung
Das Thema der anstehenden Modernisierungsmaßnahmen bzw. der Arbeiten, die bereits vom Eigentümer in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden, ist wichtig beim Immobilienverkauf bzw. –kauf. Insbesondere im Rahmen der Immobilienfinanzierung können Folgekosten besser kalkuliert werden, wenn bereits bei Übergang der Immobilie feststeht, welche Maßnahmen zukünftig getroffen werden müssen. Diese Kosten sollten unbedingt mit in die Budgetberechnung einfließen. Auch die Bank, wird bei der Kreditvergabe berücksichtigen, in welchem Zustand sich die Immobilie befindet.
Als Eigentümer einer Immobilie ist es ratsam ausreichend Budget anzusparen, um anfallende Reparaturen bezahlen zu können. Bei vielen Modernisierungsmaßnahmen gibt es eine empfohlene Durchführungszeitspanne. Die Fassade eines Hauses sollte beispielsweise alle 10 Jahre neu angestrichen werden. Eine Badausstattung ist für ca. 20 Jahre ausgelegt. Elektroinstallationen hingegen werden nach 30 Jahre überprüft und unter Umständen erneuert. Die Kosten für diese Arbeiten sind kalkulierbar. Um nicht alle Ausgaben auf einmal auftreiben zu müssen, ist es ratsam monatlich einen gewissen Betrag zurückzulegen. Die Kosten, die bei Mietern im Rahmen der Miete anfallen, fallen bei Eigentümern für anstehende Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an. Der Unterschied liegt voraussichtlich in der Motivation, das Geld beiseite zu legen bzw. auf ein anderes Konto einzuzahlen.
Auch hinsichtlich der Energieeinsparverordnungen treten stete Vorgaben zur Modernisierung des Eigenheims auf. Derartige Kosten sollten bereits beim Kauf einer Immobilie in die Immobilienfinanzierung mit berücksichtigt werden.
Autor: Tanja Manz