Grunderwerbssteuer, Mietpreisbremse und Co – was sich in 2015 für Eigentümer ändert
Das neue Jahr hält einige gesetzliche Änderungen bereit, die Einfluss auf den Immobilienmarkt haben. Nicht immer scheinen diese Neurungen auf den ersten Blick positiv, jedoch liefern aktuelle Markttrends immer noch gute Gründe für den Verkauf und Erwerb eines Eigenheims. Maklaro zeigt Ihnen die Änderungen auf einen Blick:
1. Steigende Grunderwerbssteuer
Seit dem 1. Januar wurde die Grunderwerbsteuer im Saarland und in Nordrhein-Westfalen auf 6,5 Prozent erhöht. Damit sind die beiden Bundesländer zusammen mit Schleswig-Holstein diejenigen mit den höchsten Steuersätzen im Bundesgebiet.
Unser Maklaro-Tipp: Beim Kauf eines Eigenheims mit Inventar, wie zum Beispiel einer Einbauküche, einer Sauna oder einem Gartenhaus, können Sie die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer mindern, indem Sie das Inventar vom Kaufpreis abziehen. Die Kosten für das Inventar müssen im Kaufvertrag extra aufgeführt werden und sollten 15 Prozent des Kaufpreises nicht übersteigen.
2. Mietpreisbremse
Die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas über die Mietrechtsänderung sollen im ersten Halbjahr dieses Jahres umgesetzt werden. Die sogenannte Mietpreisbremse soll dann vor allem in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten fassen, um dem hohen Anstieg von Mieten, gerade in Ballungsräumen, wie beispielsweise Frankfurt, München oder auch Hamburg, entgegenzuwirken.
Warum es sich trotzdem lohnt, über den Verkauf nachzudenken: Die Aussichten für den Verkauf von Wohneigentum trotz der Mietpreisbremse gut. Dies geht aus einer Umfrage des Instituts für deutsche Wirtschaft Köln hervor. Demnach erwarten 58 Prozent der 130 befragten Immobilienunternehmen, dass sich die Preise für ihre Objekte erhöhen werden. Lediglich zwei Prozent rechnen mit Wertverlusten. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zu veräußern, spielt die aktuelle Marktsituation ihrem Vorhaben zu. Mietpreisbremse also hin oder her – auch im neuen Jahr sind steigende Mieten zu erwarten. Dies bestätigen auch über die Hälfte der Befragten. Steigende Mieten sind also eine gute Basis, wenn es darum geht, den Wert der eigenen Immobilie zu steigern.
3. Das Bestellerprinzip für den Mietmarkt
Im neuen Jahr ist auch eine Regelung zum sogenannten „Bestellerprinzip“ für die Maklerprovision vorgesehen. Als möglicher Termin ist der 1. April 2015 denkbar. Das Prinzip sieht vor, dass die Maklerprovision künftig von demjenigen gezahlt wird, der die Leistungen in Auftrag gibt. Das bedeutet, dass dann die Vermieter für die Kosten aufkämen. Eigentümer hätten laut Kritikern dann eine unerfreuliche finanzielle Mehrbelastung zu tragen.
Eigentümer sollten das Bestellerprinzip als Chance sehen: Maklaro begrüßt das Bestellerprinzip
Mit dem Bestellerprinzip erhält die gesamte Immobilienmakler-Branche einen neuen Impuls. Die Auftragslage ist durch die Verteilung der Besteller klar geregelt, wodurch sich der Immobilienmakler mit ganzer Kraft den Interessen des Auftraggebers widmen kann. Auf diese Weise werden auch Interessenkonflikte zwischen den Beteiligten vermieden. Diese Entwirrung der Intransparenz hat zur Folge, dass die Arbeit des Immobilienmaklers übersichtlicher, leichter verständlich und allgemein kundenfreundlicher aufgestellt ist. Davon profitieren auch Sie als Eigentümer, weil Sie nun wissen, wofür genau Sie ihr Geld bezahlen. Maklaro bietet Ihnen als Eigentümer bereits jetzt volle Transparenz beim Verkauf Ihrer Immobilie und liefert Ihnen Einsicht in seine Arbeitsprozesse, die ihr Eigentum betreffen. Wenn Sie sich für den Verkauf Ihres Eigentums entscheiden, stehen wir Ihnen gerne mit unserem umfassenden Maklerservice zur Verfügung.
Autor: Tanja Manz