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Die Grunderwerbsteuer erhöht sich im Januar 2014

Der Kauf einer Immobilie birgt meist viel mehr Kosten als auf den ersten Blick erkannt werden. Neben dem eigentlichen Kaufpreis gibt es eine Reihe an Nebenkosten, die insbesondere bei der Abklärung der Finanzierung bedacht werden müssen. Hierrunter fallen neben den Notargebühren und die eventuelle Leistung einer Käuferprovision des Immobilienmaklers auch die Grunderwerbsteuer an. Zum kommenden Jahr 2014 soll diese in einigen Bundesländern erneut angehoben werden.

Die Grunderwerbsteuer wird mit Unterschreiben des Kaufvertrages fällig

Leeres Grundstück für den Hausbau
Vorsicht bei dem Kauf eines Grundstückes mit Hausbau inklusive. Bild © RainerSturm / pixelio.de

Eine der sofortigen Kosten ist die Grunderwerbsteuer, sie wird unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Es handelt sich hierbei um eine einmalige Zahlung, die an das Finanzamt abgeführt werden muss. Erst nach der Zahlung stellt dieses eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die es dem Notar ermöglicht die neuen Besitzer in das Grundbuch eintragen zu lassen.

Die Grunderwerbsteuer wird Bundeslandabhängig erhoben. Die jeweiligen Prozentsätze variieren daher enorm und reichen derzeit von 3,5% bis 5,5%. Bemessungsgrundlage ist immer der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis exkl. der Maklerprovision. Der Kaufpreis entspricht dabei meist dem Wert des Grundstückes inklusive der Immobilie, die sich hierauf befindet. Um einen Teil der Steuern einzusparen, können legale Maßnahmen ergriffen werden. Diese werden zukünftig noch wichtiger sein, wenn Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ihre Prozentsätze weiter anheben.

Die Erhöhung der Grunderwerbsteuer erfolgt 2014

In vielen Bundesländern wurde nur mäßig bis gar nicht (in den Ländern Sachsen und Bayern) die Grunderwerbsteuer erhöht. Die Prozentsätze sind mit 3,5% bis 5,5% nicht zu verachten und machen einen großen Teil der Nebenkosten aus, die bei einem Immobilienkauf zwangsläufig aufkommen. Bei einem Kaufpreis von 250.000€ betragen die Steuern bereits 8.750€ bis 13.750€.

Sauna als Zubehör eines Immobilienkaufs
Zubehör wie eine Sauna kann und sollte als mobile Einbauten im Kaufvertrag aufgenommen werden. Bild © Dr. Klaus Uwe Gerhardt / pixelio.de

Berlin erhöhte den Steuersatz bereits 2012 von 4,5% auf 5,0%. Nun ist ab Januar eine Erhöhung auf 6,0% entschieden. Bremen wird ebenfalls seinen Prozentsatz erhöhen von 4,5% auf 5,0%. Das Saarland hatte dieses Jahr bereits ihre Grunderwerbsteuer angepasst von 4,5% auf 5,5%. Schleswig-Holstein wagt einen enormen Schritt nach oben und erhöht den Prozentsatz um 1,5 Prozentpunkte von 5,0% auf 6,5%.

Tricks die Grunderwerbsteuer zu senken

Die Grunderwerbsteuer bezieht sich auf den zu zahlenden Kaufpreis. Um diese Bemessungsgrundlage zu senken, muss der Kaufpreis gemindert werden. Dies erfolgt durch absetzbare Dinge, wie mobile Einbauten oder bei Eigentumswohnungen durch den Ausgleich der Rücklagen. Um mobile Einbauten handelt es sich beispielsweise bei einer Einbauküche, einer Sauna, einem Kamin oder auch Markisen. Werden diese übernommen, können sie vom Kaufpreis abgezogen werden. Rechnungen der Vorbesitzer sollten dabei dem Finanzamt als Beleg vorgewiesen werden. Das miterworbene Zubehör muss im Kaufvertrag als solchen ausgewiesen sein und sollte insgesamt nicht 15% des Kaufpreises übersteigen. Bei Eigentumswohnungen können bereits gezahlte Rücklagen der Vorbesitzer ausgeglichen werden. Diese Summe kann ebenfalls vom Kaufpreis abgezogen werden.

Bei dem Kauf eines Grundstücks inklusive des Baus eines Hauses von einem Bauträger entsteht die Bemessungsgrundlade durch Summierung beider Teile. Wichtig ist es daher das Grundstück separat vom Hausbau zu kaufen. In diesem Fall wird die Steuer nur auf das einzelne Grundstück fällig. Baubeginn sollte hierbei frühestens sechs Monate später sein.

Hier finden Sie eine Übersicht der Grunderwerbsteuer der einzelnen Bundesländer.

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