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Die Finanzierung eines barrierefreien Wohnraums

Aufgrund der zunehmenden Veränderung der Altersstruktur der Gesellschaft, wird ein barrierefreier Wohnraum zunehmend wichtiger. Immobilien werden in der Regel in jüngeren Jahren erworben und sollen auch im Alter noch bewohnbar sein. Der Umbau hin zu einem barrierefreien Wohnraum ist jedoch oftmals mit hohen Kosten verbunden. Hierfür gibt es neben üblichen Finanzierungsangeboten auch ein Förderungsprogramm der KfW-Bank.

Barrierefreies Bauen für Menschen in jedem Alter

Rollstuhl als Zeichen von Barrieren
Barrierefreiheit gilt es für Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte oder auch Senioren im Wohnraum umzusetzen. Bild © Rainer Sturm / pixelio.de

Barrierefreiheit im Wohnbereich richtet sich an alle Menschen jeglichen Alters. Neben Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, betrifft dies gleichwohl große bzw. kleine Menschen oder Personen eines gewissen Alters. Kleine Türschwellen, Treppenstufen oder Schalter Steckdosen in gewissen Höhen können die Bewohner einschränken. Umbaumaßnahmen sind notwendig für ein uneingeschränktes und selbstständiges Leben der Betroffenen.

Betroffen sind vor allem Menschen mit Gehbehinderungen, Lähmungen oder fehlenden Gliedmaßnahmen, die auf Hilfsmittel wie Rollstuhl, Rollatoren oder Gehhilfen angewiesen sind. Eine Einschränkung kann auch bei der Körpergröße bestehen, wenn beispielsweise für einen Kleinwüchsigen die Schränke und Schalter in einer nahezu unerreichbaren Höhe sind. Blinde oder Sehbehinderte benötigen ebenso Hilfe für ein selbstständiges Leben im eigenen Wohnraum.

Maßnahmen für die Barrierefreiheit

Um eine Eigentumswohnung oder das Eigenheim barrierefrei zu gestalten benötigt es oft fachliche Unterstützung und die entsprechenden finanziellen Mittel. Einige Maßnahmen können jedoch mit nur wenigen Griffen von Freunden und Bekannten selbst montiert werden. Zunächst ist darauf zu achten, dass Durchgänge breit genug, die Flächen innerhalb der Wohnung möglichst eben und der Höhenunterschied optimal ausgeglichen wird. Schalter und Griffe sollten der Körperhöhe angepasst sein. Für Sehbehinderte können Tastkanten und Bodenindikatoren integriert werden.

Treppen stellen eine Barriere dar
Für barrierefreies Wohnung sollten Treppen vermieden oder entsprechende Alternativen eingebaut werden. Bild © Rainer Sturm / pixelio.de

Bei einer Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit oder Informationsverarbeitung ist es unerlässlich, dass die Raumanordnung übersichtlich gestaltet wird.

Bereits im zunehmenden Alter sollten einige Dinge hin zur Barrierefreiheit verändert werden. Steckdosen in einer Höhe von ca. 70cm erleichtern Haushaltsarbeiten wie das Staubsaugen. Ein Duschhocker ermöglicht ein selbstständiges Duschen und mindert hierbei das Unfallrisiko. Dasselbe gilt bei einem Haltegriff bei der Badewanne. In einem ober Schrank erleichtern Glasböden den Überblick in höher liegende Regale. Die Arbeitsplatte in der Küche kann der Körpergröße angepasst werden. Wir der Schrank hierunter entfernt, kann sogar im Sitzen gekocht werden.

Förderungen durch KfW-Bank

Ein rutschfester Bodenbelag im Eingangsbereich oder eine bodentiefe Dusche mit stufenloser Begehbarkeit sind ebenso wie elektrische Rollläden mit Kosten verbunden. Für die Finanzierung derartiger Umbaumaßnahmen müssen häufig Kredite aufgenommen werden. Da in vielen Fällen aufgrund von Krankheiten und eingeschränkten Lebensumständen ohnehin viele Ausgaben existieren, sollten an dieser Stelle Förderungen, wie die der KfW-Bank in Anspruch genommen werden.

Die Förderungseinrichtung vergibt Kredite bis zu 50.000 Euro mit einem effektiven Jahreszins von 1% an Menschen, die ein Wohneigentum umbauen möchten oder einen barrierearm umgebauten Wohnraum erwerben möchten. Die Kreditvergabe ist altersunabhängig, da die Umbaumaßnahmen ebenso als Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Beispiele sind hier das Entfernen von Schwellen, ein Umbau von Bad oder Küche, das Versetzen von Wänden oder Durchgängen sowie die Gestaltung von Terrassen oder Balkonen. Es geht demnach um Modernisierungsmaßnahmen, die einer Erhöhung des Wohnkomforts oder dem Reduzieren von Barrieren dienen. Diese werden von der KfW-Bank mit dem „Kredit Altersgerecht Umbauen (159)“ gefördert.

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