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Das Grundsteuer-Urteil: Wird Wohnen bald unbezahlbar?

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil zu einer Reform der Grundsteuer, die auf Grundstücke und Gebäude erhoben wird, bekanntgegeben. Die Entscheidung: Die bisherige Besteuerungsgrundlage mit Einheitswerten ist verfassungswidrig und verstößt damit gegen das Grundgesetz. Bis Ende 2019 muss die Berechnung der Grundsteuer neu geregelt werden.

Grundsteuer-Urteil

Fakten zur Grundsteuer

  • eine der wichtigsten Einnahmen der Kommunen
  • zahlt jeder Grundstückseigentümer
  • Kosten werden meist auf Mieter umgelegt
  • Bemessungsgrundlage seit Jahrzehnten unverändert


Worum geht es bei der Debatte um die Grundsteuer?

Bei der Debatte um die Grundsteuer geht es um die Frage, ob die Berechnung dieser Steuer noch zulässig ist. Die Einheitswerte, an denen sich die Berechnung orientiert, waren seit 1964 nicht mehr angepasst worden. In den neuen Bundesländern gehen sie sogar auf das Jahr 1935 zurück. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs, Deutschlands höchstem Steuergericht, führe das zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen von Immobilienbesitzern. Denn die Gemeinden und Städte haben sich in der Vergangenheit verändert und damit auch die Werte von Grundstücken und Gebäuden. Eine Anpassung dieser Werte über die Jahre habe aber nicht stattgefunden. Aus diesem Grund hatte der Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht mehrere Fälle zur Überprüfung vorgelegt.

Das Urteil hat weitreichende Folgen.

In vielen Großstädten könnte die Reform zu erheblichen Mehrkosten für Eigentümer und Mieter führen. Das wäre der Fall, wenn die alten Werte einfach an die heutigen Kosten für Grundstücke angepasst würden. Einen solchen Vorschlag hatte der Bundesrat in der Vergangenheit bereits auf den Weg bringen wollen. Auch das Bundesverfassungsgericht könnte eine solche Änderung befürworten. Das aber hätte in vielen Städten zur Folge, dass die Steuerlast für Eigentümer sprunghaft ansteigen würde – im Durchschnitt würde sie z.B. in Hamburg um das Zehnfache steigen.

Ich habe keinen Grundbesitz – was geht mich als Mieter das Ganze an?

Nach Paragraph 2 der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) gehört die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten. Das bedeutet, Vermieter dürfen diese Kosten anteilig auf ihre Mieter umlegen, ebenso wie z.B. Kosten für Wasser oder Müllabfuhr. Damit steht die Befürchtung nahe, dass das Wohnen vor allem in den deutschen Metropolen durch steigende Nebenkosten noch viel teurer werden könnte. Hier ist Wohnraum ohnehin schon knapp und viel zu teuer.

Nikolai Roth, CEO und Gründer von Maklaro, meint: „Grundbesitzer, Mieter und Hauseigentümer zahlen eine Steuer, deren Bewertungsgrundlage völlig veraltet ist und nicht mehr den realen Verhältnissen entspricht. Einheitswerte, die seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst wurden, gelten immer noch. Egal, ob ein Gebäude zur Ruine verfallen ist oder eine Citylage durch den Immobilienboom an Wert gewonnen hat. Verschiedene Modelle für eine Neuregelung der Grundsteuerberechnung stehen zur Debatte. Es bleibt nun abzuwarten, was der Gesetzgeber aus dem Urteil macht und ob wir tatsächlich mit mehr Gerechtigkeit rechnen dürfen.“



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