Barrierefreie Immobilien – ein Vorteil beim Immobilienverkauf
Barrierefreiheit wird auf dem Immobilienmarkt meist noch unterschätzt. Rollstuhlfahrer oder Kleinwüchsige suchen meist Monate bis Jahre nach geeigneten Wohnräumen. In vielen Fällen wird eine barrierefreie Wohnung in der Vermarktung nicht erwähnt, was zusätzliche Zeit beansprucht jede Immobilienanzeige für eine entsprechende Auskunft anzurufen. Aufgrund des meist kostenintensiven Umbaus, können Immobilien jedoch an Wert gewinnen und interessanter bei Kaufinteressenten werden.
Barrierefrei = Behindertengerecht?
Barrierefreiheit spielt in vielen Teilen des Lebens eine Rolle. Körperlich eingeschränkte Personen müssen oftmals mit erschwerten Situationen kämpfen, bei denen sie oftmals auf fremde Hilfe angewiesen sind. Barrierefrei bedeutet eine freie, uneingeschränkte Bewegung für Jedermann. Anders als von vielen angenommen, geht es hierbei nicht ausschließlich um Behinderte, sondern auch um Kleinwüchsige, Senioren oder Familien mit Kleinkindern. Im Zuge dieser Erkenntnis wird heutzutage meist von „Design für Alle“ bzw. „universelles Design“ gesprochen, was den Einbezug jeglicher Menschengruppen einschließt. Seit 2003 existiert diesbezüglich der Schindler-Award für Architekturstudenten und –hochschulen.
Wird von barrierefrei gesprochen, bedeutet dies jedoch meistens, dass die Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Menschen ermöglicht ist. Hierbei handelt es sich meist um Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte mit Rollatoren. Das Statistische Bundesamt prognostiziert einen Anstieg der 80-Jährigen um das Dreifache bis zu dem Jahr 2050. Somit wird deutlich, dass es in Zukunft vermehrt auch um die Barrierefreiheit für Senioren gehen wird.
Barrierefreies Wohnen
Auf dem heutigen Immobilienmarkt wird die Suche nach barrierefreiem Wohnraum durch mangelnde Kennzeichnungen in der Vermarktung zusätzlich erschwert. Das weitere Problem besteht darin, dass derzeit kaum barrierefreie Wohnungen und Häuser angeboten werden. Vielen Immobilieneigentümern ist das Thema der Barrierefreiheit gänzlich fremd, obwohl sie dadurch einen höheren Wert ihrer Immobilie erzielen könnten, denn die Umbaumaßnahmen sind sehr kostenintensiv. Aufgrund des derzeitig niedrigen Angebotes, wäre der Verkauf einer solchen Immobilie zu einem angemessenen hohen Preis möglich.
Menschen mit Gehbehinderungen, Lähmungen oder fehlenden Gliedmaßen, sind auf Vorrichtungen angewiesen, die ihnen ein eigenständiges Leben ermöglichen. Hierunter fallen die Reduzierung von Stufen innerhalb des Wohnraumes sowie bei dem Zugang zur Wohnung oder die Verwendung von Rampen. Türen müssen leicht zu öffnen bzw. automatisch, Schalter und Bedienelemente in angemessener Höhe angebracht sein. Zusätzlich sollte eine Bewegungsfreiheit vorherrschen, d.h. keine engen Räume.
Vermieter haben nach §554a BGB das Recht ihre angemieteten Wohnräume barrierefrei umzubauen, sofern die Behinderung langanhaltend ist. Der Vermieter kann jedoch weiterhin Umbaumaßnahmen im Bereich des Zugangs verhindern, insbesondere wenn es um den Einbau eines Fahrstuhls geht. Ist der Umbau genehmigt, hat der Vermieter ein Mitsprachrecht bei den Bauarbeiten z.B. hinsichtlich des Materials. Getätigte Investitionen sollten zuvor mit dem Vermieter abgesprochen werden, um nach Auszug eventuelle Entschädigungen zu bekommen. Der Umbau erhöht nicht nur den Wert der Immobilie, sondern auch die durchschnittliche Dauer der Mietverhältnisse.
Autor: Tanja Manz