Die Vorteile des Online-Bieterverfahrens: effizient zum Top-Verkaufspreis
Die Nachfrage bestimmt den Verkaufspreis der Immobilie. Damit verbunden sind zahlreiche Vorteile, sowohl für Verkäufer wie auch für Käufer:
Vereinfachter Verkaufsprozess
Durch das Online-Bieterverfahren wird der Immobilienkauf einfacher und klarer. Die online Gebotsabgabe ist mittlerweile gelernt und vielen Internet Nutzern vertraut. Das Online-Bieterverfahren vereinfacht den komplexen Verkaufsprozess und macht ihn für alle Parteien verständlicher und transparenter.
Effiziente Gebotsabgabe
Da das Bieterverfahren online stattfindet, kann der Kaufinteressent bequem von zu Hause in seiner gewohnten Umgebung die Kaufangebote abgeben. Er muss nicht darauf achten, wie er auftritt, sondern kann in gemütlicher Atmosphäre für sein Wunschobjekt bieten. Zudem sitzt kein direkter Konkurrent / Verhandlungspartner gegenüber, so dass sich der Interessent voll und ganz auf das Gebot konzentrieren kann.
Transparente Preisfindung für alle Seiten
Alle Gebote sind für jeden Teilnehmer während des Online–Bieterverfahrens sichtbar. Das ermöglicht eine bessere Reaktion hinsichtlich der Kaufpreisabgabe. Im Vergleich zu Verhandlungen direkt mit dem Eigentümer „unter 4 Augen“, bietet das Online–Bieterverfahren absolute Transparenz und kein „Gemauschel“. Es wird genau ersichtlich, ob andere Interessenten tatsächlich mehr bieten, als man selbst.
Chancengleichheit bei Gebotserhöhung
Das Online-Bieterverfahren findet üblicherweise an einem Sonntag in der Zeit von 16:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Der genaue Termin wird den Kaufinteressenten immer vorab bekannt gegeben. Die entsprechenden Zugangsdaten erhalten die Interessenten nach Zusendung des ausgefüllten Interessentenbogens, den sie im Nachgang der Hausbesichtigung erhalten. Die Gebotsrunde verlängert sich jeweils automatisch um zwei weitere Minuten, sobald innerhalb der letzten zwei Minuten des Bieterverfahrens ein Gebot abgegeben wurde. Somit haben alle Kaufinteressenten die gleiche Chance, auf das neue Höchstgebot zu reagieren und das eigene Angebot anzupassen.
Faire Chancen für Interessenten
Der Eigentümer entscheidet letztendlich, mit wem er finale Kaufgespräche führen möchte. Er muss sich nicht für den Höchstbietenden entscheiden. Der Eigentümer kann sich auch gegen einen Verkauf entscheiden. Es besteht zu keiner Zeit eine Verkaufspflicht.
Indirekte Warteliste
Sollten aus einem bestimmten Grund Probleme bei den endgültigen Verhandlungen mit dem Käufer auftreten (z.B. durch Platzen der Finanzierung), kann auf den nächst Höchstbietenden zurückgegriffen werden. Sollte es einen „Bieterkampf“ zwischen dem ersten und zweiten Höchstbietenden gegeben haben, wird das Kaufangebot als Grundlage genommen, an dem der „Bieterkampf“ begonnen hat.
Kein vorzeitiger Verkauf der Immobilie
Der Immobilienverkauf verläuft nach einem vorgegebenen Zeitmuster. Innerhalb von 2 Tagen nach dem Online-Bieterverfahren entscheidet der Eigentümer, ob und an wen er seine Immobilie verkauft. Ein vorzeitiger Verkauf ist nicht möglich.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Online-Bieterverfahren!