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ImCheck24 begrüßt das Bestellerprinzip

Hamburg, 20. November 2014 - In den letzten Wochen wurde öffentlich viel über das Gesetz zum sogenannten Bestellerprinzip im Mietmarkt diskutiert. Leider, so scheint es, ist unzähligen Immobilienmaklern die Chance eines solchen Prinzips nicht annähernd bewusst.

Bestellerprinzip als Chance nutzen

Über Jahre hinweg galten Immobilienmakler als teuerster Schlüsseldienst der Welt. Dabei versteht die Öffentlichkeit nur wenig vom Beruf des Immobilienmaklers. So stellt die Vermittlung von Immobilien eine umfangreiche und zeitaufwendige Dienstleistung dar. Zahlreiche Unterlagen müssen eingeholt und teilweise unzählige Besichtigungen durchgeführt werden. Das ist einem zukünftigen Mieter nicht immer gleich bewusst. Umso größer ist mit In-Kraft-Treten des Bestellerprinzips die Gelegenheit für Immobilienmakler, den jeweiligen Auftraggeber von der eigenen Expertise zu überzeugen.

Wer sich bis dato durch eine solide und transparente Arbeitsweise profilieren konnte, bekommt mit dem Bestellerprinzip jetzt die Gelegenheit seinen Kundenstamm weiter auszubauen. Immobilienmakler werden gegenüber ihrem Auftraggeber alle Kosten aufdecken müssen. Nikolai Roth, Geschäftsführer von ImCheck24: „Die dadurch entstandene Auflistung der Dienstleistung wird sich positiv auf die Auftragslage auswirken. Ein Auftraggeber, der genau weiß welche Leistung verrechnet werden sollen, stimmt diesem Service in der Regel auch eher zu.“ In diesem Rahmen werden ebenfalls die üppigen Provisionen verschwinden und sich auf ein geringeres aber einheitlicheres Maß reduzieren. Damit wird die Dienstleistung des Immobilienmaklers auch für interessierte Mieter erschwinglich.

ImCheck24 ist Befürworter des Bestellerprinzips
Befürworter des Bestellerprinzips im Kaufmarkt für Immobilien
Nikolai Roth - Geschäftsführer ImCheck24

Erfolg auf den Schwingen des Bestellerprinzips

Bislang wird in Lagen mit einer das Angebot übersteigenden Nachfrage, die Maklerleistung über die Außenprovision vergütet. Geld also, das vom Mieter an den Immobilienmakler gezahlt werden muss. In Deutschland gehört die Außenprovision laut einer Studie der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien mit rund 12% der Jahresmiete ohne Umsatzsteuer im Europavergleich zu einer der höchsten. Lediglich österreichische Makler verlangen mit fast 23% eine höhere Courtage. Bei der sogenannten Innenprovision muss der Vermieter die Dienstleistungen des Maklers bezahlen. So wird es von deutschen Maklern in Gegenden praktiziert, in denen die Nachfrage geringer als das Angebot ist. Wenn 2015 das Bestellerprinzip rechtskräftig wird, sind die bisherigen Provisionsregelungen indes obsolet. Wer den Immobilienmakler beauftragt, der bezahlt ihn auch. Die sich daraus ergebenden Vorteile für die Branche werden von dem Online Immobilienmakler ImCheck24 und anderen begrüßt.

Angesichts der positiven Impulse durch das Bestellerprinzip für Mietwohnungen, stellt sich die Frage ob nicht eine ebenfalls vorteilhafte Entwicklung bei Immobilienverkäufen denkbar ist. Auch hier würden Immobilienmakler ihre Dienstleistungen offen legen und die Besteller wüssten den erbrachten Service einzuschätzen und zu bewerten. Darüber hinaus würde auch die Anzahl schlechter und dem Berufsstand schadender Makler nachweislich sinken. Ein Prozess den ImCheck24 für eine logische Folge des Bestellerprinzips für Mietwohnungen hält und in gleicher Weise befürwortet.

ImCheck24 – Ja zum Bestellerprinzip!

So ist es vor allem der digitale Immobilienmakler, der seine Arbeitsweise und Verkaufsprozesse für den Käufer wie den Verkäufer bereits transparent und fair gestaltet. „Der Online Immobilienmakler ImCheck24 informiert seine Klienten über jeden Schritt des Verkaufsprozesses und ist dank moderner Kommunikation jeder Zeit für die Verkäufer und Käufer erreichbar“, so Roth. Ein geschätzter Service, der mit dem Bestellerprinzip in gleicher Weise fortgeführt werden wird.

Mit dem Bestellerprinzip erhält die gesamte Immobilienmakler-Branche einen neuen Impuls. Die Auftragslage ist durch die Verteilung der Besteller klar geregelt, wodurch sich der Immobilienmakler mit ganzer Kraft den Interessen des Auftraggebers widmen kann. Auf diese Weise werden auch Interessenkonflikte zwischen den Beteiligten vermieden. Diese Entwirrung der Intransparenz hat zur Folge, dass die Arbeit des Immobilienmaklers übersichtlicher, leichter verständlich und allgemein kundenfreundlicher aufgestellt ist.

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Nikolai Roth | presse@maklaro.de | Tel.: 040 - 228 178 523