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Energieausweis

Energieausweis


Seit dem 01. Mai 2014 besteht im Sinne der Energiesparverordnung vor dem Verkauf einer Immobilie Energieausweispflicht. Liegt spätestens beim Besichtigungstermin keiner vor, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Alles was Sie über den Energieausweis wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Inhalt:

  1. Was ist ein Energieausweis?
  2. Welche Informationen lassen sich aus einem Energieausweis ableiten?


Was ist ein Energieausweis?

Energieausweise sind energetische Bewertungen eines Gebäudes. Die Ausstellung des Ausweises ist ausschließlich ausgebildeten Kräften aus dem Bauwesen vorbehalten und wird durch die Energieeinsparverordnung geregelt. Der Energieausweis enthält neben Angaben zu dem Energieverbrauch eines Gebäudes, auch Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz.


Welche Informationen enthält ein Energieausweis?

Einem Energieausweis können grundsätzlich Angaben zum Primär-, Endenergieverbrauch und Energieverbrauchskennwert entnommen werden. Der Primärenergiebedarf gibt an, wie umweltverträglich die Energienutzung einer Immobilie ist. Als Endenergiebedarf werden die Menge und die Kosten bezeichnet, die benötigt werden, um eine Immobilie ausreichend zu wärmen und mit Warmwasser zu versorgen. Dem Energieverbrauchskennwert liegen die Energie- und Wasserabrechnungen der letzten drei Jahre zugrunde.

Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch sind nur selten möglich, da dieser von dem Standort und des jeweiligen Nutzverhaltens beeinflusst wird. Auf Verlangen muss der Energieausweis einer Immobilie Kaufinteressenten vor dem Kauf vorgezeigt werden.

In der Regel wird ein Energieausweis je Gebäude ausgestellt. Nur in Ausnahmefällen, wie bei einem Gebäudekomplex mit Bürogebäude und Werkstatt, werden differenzierte Ausweise angefertigt. So erhalten Interessenten einer Eigentumswohnung keine separaten Energieausweise für die einzelne Wohnungen. Der Energieausweis ist nach Ausstellung 10 Jahre gültig.



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Autor: Mona Abdel Rahman