• Maklaro ist bvfi-Mitglied
  • Kostenlose Telefonberatung 0800 – 723 96 14 Mo.–So. 08:00–21:00 Uhr
Sie sind hier: Home » Ratgeber » Glossar

Glossar

Alle Einträge von A-Z:

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

 

Immobilien-Glossar B

Barrierefreiheit

Bei Barrierefreiheit geht es um die bauliche Umwelt, die so gestaltet werden sollte, dass Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen diese ebenso nutzen können wie Menschen ohne Behinderung. Insbesondere geht es hierbei auch um die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit. Das Leben soll ohne fremde Hilfe möglich sein.

Eine immer häufigere Sichtweise unterscheidet nicht mehr zwischen einzelnen Personengruppen (z.B. Familien mit kleinen Kindern, Kleinwüchsige oder Bewegungseingeschränkte). Barrierefreiheit bedeutet in diesem Zusammenhang die Bedürfnisse aller Menschen sollen berücksichtigt werden. Der demografische Wandel wird das Thema der Barrierefreiheit weiter in den Vordergrund schieben und eine hohe Bedeutung bei der heutigen baulichen Gestaltung einnehmen.

Mehr zu dem Thema:

Immobilien-Glossar B

Baubeschreibung

Eine Baubeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung eines Gebäudes. Hierbei werden neben der Art der Bauausführung alle die zum Bau benötigten Materialien beschrieben. Für die Bewilligung einer Immobilienfinanzierung benötigt die Bank die Baubeschreibung vom Immobilienkäufer. Sie ist zudem in der Regel in der Regel Bestandteil des Kaufvertrages. 

Zur Baubeschreibung gehören das Auflisten der Fabrikate und Preise sowie eine Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten und der Umgebung, wie z.B. die Grundwasserverhältnisse oder Schutzzonen. Eventuelle Besonderheiten während der Bauphase und Terminpläne können in der Baubeschreibung integriert sein.

Immobilien-Glossar B

Bauwerk

Eine von Menschen errichtete Konstruktion mit stetem Kontakt zur Erde, wird als Bauwerk bezeichnet. Aufgrund ihrer festen Verbundenheit mit dem Untergrund werden Bauwerke als unbewegliche Werke gehandelt und unterliegen deshalb speziellen gesetzlichen Grundlagen. Typische Bauwerke sind im Verkehrswesen Brücken, Straßen oder Tunnel. Als temporäre Bauwerke können Containergebäude und Messepavillons bezeichnet werden.

Immobilien-Glossar B

Besichtigungstermine

Besichtigungstermine finden beispielsweise bei einem Hauskauf statt. Hierbei ist es wichtig vor dem endgültigen Kauf die angebotene Immobilie zu begutachten. Grundsätzlich kann dabei nach der Anzahl der an dem Termin teilnehmenden Interessenten unterschieden werden, ob es sich um eine Einzelbesichtigung oder eine Massenbesichtigung (Open-House) handelt.

Aus Sicht des potenziellen Käufers gibt ein Besichtigungstermin die Möglichkeit, eventuelle Mängel ausfindig zu machen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei auf die bauliche Substanz, offensichtlichen Schimmelstellen sowie die Dichte der Fenster gelegt werden. Zur Sicherheit kann ein professioneller Gutachter hinzugezogen werden, der eine objektive Analyse des Objektes durchführt. Da bei Maklaro alle angebotenen Immobilien bereits durch einen unabhängigen Gutachter vorab geprüft worden sind, können sich Kaufinteressenten von Maklaro dieses kostspielige Verfahren sparen und erhalten bereits zum Besichtigungstermin das Immobiliengutachten zur Verfügung gestellt.

Grundsätzlich ist es hilfreich, wenn der derzeitige Besitzer der Immobilie anwesend ist. Denn dieser weiß am besten Bescheid über bauliche Veränderungen oder anstehende Reparatur- bzw. Modernisierungsmaßnahmen.

Immobilien-Glossar B

Bieterverfahren

Das Bieterverfahren ist eine Methode des Vertriebs, die hauptsächlich in der Immobilienbranche Anwendung findet. Hier werden zu vermietende bzw. zu verkaufende Immobilien mit dem Vermerk " Bieterverfahren" beworben. 
Der große Unterschied zu einer Auktion ist die Unverbindlichkeit des Angebots und der Gebote. 

Im Bieterfahren gibt es ursprünglich zwei Verfahrensweisen:
Die statische Variante wird zumeist von Städten und Gemeinden zur Veräußerung von großen Flächen angewendet. Hierbei werden bis zu einem Stichtag alle unverbindlichen Gebote der Interessenten gesammelt. Ein Geschäftsabschluss entsteht nach der Einigung zwischen Anbieter und Bieter, wobei meist das Höchstgebot gewinnt.

Das dynamische Verfahren wird i.d.R. bei dem Verkauf einzelner Wohnimmobilien durch einen Immobilienmakler angewendet. Erstmalig wurde dieses Verfahren von Lars Grosenick vorgestellt. Der Besichtigungstermin findet dabei meist am Sonntag statt, um möglichst viele Interessenten zu erreichen. Im Anschluss daran werden im direkten Kontakt zum Makler Gebote abgegeben. Das Höchstgebot wird per Email oder im Internet veröffentlicht, so dass die Interessenten weitere Gebote abgeben können, bis ein dem Eigentümer angemessenes Gebot abgegeben wurde. Hiernach werden konkrete Abschlussverhandlungen geführt.

Maklaro vereint das statische mit dem dynamischen Bieterverfahren, um den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. Hierbei erhalten Interessenten nach dem Besichtigungstermin die Möglichkeit an dem transparenten Online- Bieterverfahren teilzunehmen. Das Höchstgebot wird permanent angezeigt und die Interessenten können ihre unverbindlichen Gebote jederzeit anpassen. Am Ende entscheidet der Eigentümer, mit wem er weitere Verkaufsverhandlungen führen möchte. Der Verkauf der Immobilie erfolgt auf diese Weise schnell und erzielt den bestmöglichen Preis.

Das Bieterverfahren ist optional, Maklaro vermarktet Immobilien auf Wunsch auch zum Festpreis.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar C

Courtage

Siehe Provision

Immobilien-Glossar D

Darlehen

Ein Darlehen, umgangssprachlich auch Kredit genannt, wird oftmals zur Finanzierung größerer Anschaffungen genutzt. Es handelt sich hierbei um einen schuldrechtlichen Vertrag, der das Leihen einer vereinbarten Geldsumme umfasst. Die Rückzahlung erfolgt üblicherweise über mehrere Jahre. Als Sicherheit werden z.B. Bürgschaften oder Grundschulden eingesetzt.

Eine spezielle Form, die häufig bei der 
Finanzierung einer Immobilie genutzt wird, ist das Hypothekendarlehen.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar E

Eigentumsübertragung

Siehe Übereignung

Immobilien-Glossar E

Energieausweis

Energieausweise sind energetische Bewertungen eines Gebäudes. Die Ausstellung des Ausweises ist ausgebildeten Kräften aus dem Bauwesen vorbehalten und wird durch die Energieeinsparverordnung geregelt. Der Energieausweis enthält neben Angaben zu dem Energieverbrauch eines Gebäudes, auch Vorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz. Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch sind nur selten möglich, da dieser von dem Standort und des jeweiligen Nutzverhaltens beeinflusst wird. Auf Verlangen muss der Energieausweis einer Immobilie Kaufinteressenten vor dem Kauf vorgezeigt werden.

In der Regel wird ein Energieausweis je Gebäude ausgestellt. Nur in Ausnahmefällen, wie bei einem Gebäudekomplex mit Bürogebäude und Werkstatt, werden differenzierte Ausweise angefertigt. So erhalten Interessenten einer Eigentumswohnung keine separaten Energieausweise für die einzelne Wohnungen. Der Energieausweis ist nach Ausstellung 10 Jahre gültig.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar E

Energiesparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung – kurz EnEV – schreibt Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf des Gebäudes bzw. Bauprojektes vor. Sie gilt sowohl für Wohn- als auch Büro- und gewisse Betriebsgebäude. Die Novelle 2013 trat kürzlich im Mai 2014 in Kraft und sieht unter anderem die energetischen Pflichtangaben bei Immobilienanzeigen vor. Maklaro lässt daher bei jeder Immobilie vor der Vermarktung einen Energieausweis kostenlos erstellen. 

Ausgenommen von vielen Vorschriften der EnEV sind z.B. denkmalgeschützte Objekte, unterirdische Bauwerke oder Betriebsgebäude zur Tierhaltung. Der Energieausweis kann bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert erstellt werden. Er beinhaltet i.d.R. die Primärenergiebedarf bzw. –verbrauch sowie den Endenergiebedarf bzw. –verbrauch.

Immobilien-Glossar E

Exposé

Ein Exposé ist eine Beschreibung einer zum Verkauf bereitstehenden Immobilie. Ziel ist es das Objekt angemessen zu vermarkten. Neben einem eher werblichen Text, enthält es meist auch Lageplan, Fotos und Grunddaten, wie z.B. die Fläche, den Preis und das Baujahr. Einige Immobilienmakler stellen zur ihrer Sicherheit ein Exposé nur mit Handlungsvorbehalt oder Haftungsausschluss aus. 

Im Rahmen des kostenlosen Rundum-Service von Maklaro wird ein umfassendes Exposé mit allen verkaufsfördernden Merkmalenerstellt. Hier finden Sie ein Beispiel-Exposé .

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar F

Flurkarte

Immobilien-Glossar G

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung dient dem Schutz für ein Gebäude, Nebengebäude und eventueller Garagen im Fall eines Schadens. Separate Gebäude und Zubehör muss speziell in den Vertrag eingeschlossen werden. Der Versicherungsnehmer ist frei bei der Wahl des Gebäudeversicherers und selbst verantwortlich für eine ausreichende Versicherungssumme. Die Versicherung orientiert sich dabei an dem Immobilienwert.

In der Regel wird ein Gebäude hierbei vor Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Banken fordern häufig v.a. eine Gebäudefeuerversicherung ein. Zusätzlich können Gebäude vor weiteren Elementarschäden, wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneelawinen versichert werden. 

Die Risiken eines Schadens werden von den Versicherern anhand von Bauartklasse, Art der Dachung, dem genauen Ort (z.B. bei Vorliegen bestimmter Risikozonen) sowie Nutzung und Ausstattung beurteilt.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar G

Gewerbeimmobilie

Eine Gewerbeimmobilie ist ein Gebäude, was zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Typische Beispiele sind Büros oder Werkstätten. Hinsichtlich ihrer Behandlung im Steuerrecht, der Finanzierung und des Baurechtes, sind sie von Wohnimmobilien abzugrenzen. 

Ebenso gibt es einen Unterschied bei der Bewertung dieser Immobilienart. Im Gegensatz zu Wohnimmobilien werden Gewerbeimmobilien vorwiegend nach dem Ertragswertverfahren und nicht nach dem Sachwertverfahren bewertet.

Immobilien-Glossar G

Grundbuch

Die Grunderwerbsteuer fällt bei dem Erwerb eines Grundstückes an. Je nach Bundesland beträgt sie dabei 3,5% bis 5,5% der Bemessungsgrundlage. Bemessen wird die Steuer an dem Wert der getätigten Gegenleistungen zum Erwerb der Immobilien bzw. des Grundstückes. Mit einbezogen werden hierbei Ausgaben wie der Kaufpreis, Maklergebühren und Zahlungen des Notars. Wie hoch die einzelnen Steuersätze sind, die vom Käufer zu tragen sind finden Sie in diesem Beitrag.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar G

Grundriss

Eine zeichnerisch dargestellte 2D-Abbildung einer Räumlichkeit wird als Grundriss bezeichnet. Er enthält neben der Lage auch die jeweilige Größe eines Raumes innerhalb der Immobilie. Für eine bessere Veranschaulichung, lässt Maklaro gezeichnete Grundrisse für alle seine Exposés optisch aufwerten.

Immobilien-Glossar G

Grundschuld

Eine Grundschuld stellt ein dingliches Recht dar, einen bestimmten Geldbetrag aus einem Grundstück oder grundstückgleichem Recht (z.B. Erbbaurecht) einzufordern. In der Regel erfolgt dies durch eine Zwangsvollstreckung. Die Grundschuld stellt somit eine Art Kreditsicherung dar. Sie wird als Buch- oder Briefgrundschuld in die Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Bei der Buchgrundschuld wird zusätzlich zum Eintrag ein Brief ausgehändigt. Der Gläubiger wird hierbei i.d.R. nicht im Grundbuch eingetragen.

Nach Rückzahlung des Darlehens besteht ein Anspruch auf Ausstellung einer Löschungsbewilligung. Diese wird notariell beglaubigt dem Grundbuchamt vorgelegt, um eine Löschung der Grundschuld im Grundbuch zu beantragen und somit das Grundstück zu entlasten.

Mehr zu dem Thema:

Immobilien-Glossar G

Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche und wird im Grundbuch verzeichnet. Zusätzlich wird festgehalten, ob es sich um ein Baugrundstück handelt, auf dem bereits ein Bauwerk steht bzw. gebaut werden darf. Mehrere Grundstücke eines Eigentümers können mit entsprechender Eintragung im Grundbuch zusammengefasst werden. Ebenso kann ein Grundstück in mehrere kleinere Grundstücke geteilt werden.

Immobilien-Glossar G

Grundstückskataster

Siehe Kataster

Immobilien-Glossar H

Home-Staging

Home Staging bezeichnet eine noch recht neue Art der Vermarktung einer Immobilie. Hierbei werden die einzelnen Räume so optimiert, dass sie möglichst viele potenzielle Kaufinteressenten anspricht. Die Techniken gehen dabei von dem bloßen Entrümpeln, bis hin zur Erstellung eines neuen Einrichtungskonzepts mit Hilfe von Mietmöbeln. 
Die Aufbereitung zum Verkauf stehender Objekte soll den Interessenten zusätzlich die Möglichkeit geben, sich die Räume besser vorstellen zu können. Home-Staging-Maßnahmen erzielen dabei i.d.R. einen höheren Verkaufspreis und verkürzen die Verkaufsphase maßgeblich. 
Viele der in Deutschland tätigen Homestager haben sich dem Dachverband DGHR angeschlossen, mit dem Maklaro kooperiert.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar H

Hypothek

Bei einer Hypothek handelt es sich um ein sogenanntes Grundpfandrecht. Hierbei werden die Rechte an einer Immobilie an den Kreditgeber für ein entsprechendes Darlehen abgegeben. Das Gebäude dient dabei als Sicherung und kann bei einem Ausfall der Rückzahlungen durch Beantragung des Kreditgebers zwangsversteigert werden.

Liegen mehrere Hypotheken auf einem Grundstück, wird eine Rangliste erstellt, anhand derer im Falle einer 
Zwangsversteigerung die Reihenfolge des Zahlungsanspruches festgelegt wird. Die Aufnahme einer Hypothek wird im Grundbuch eingetragen.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar I

Immobilie

Als Immobilie werden Grundstücke oder Bauwerke betitelt. Bei Grundstücken ohne Gebäude wird oftmals von Liegenschaften gesprochen. Hinsichtlich der Nutzung der Immobilie wurden mehrere Unterbegriffe eingeführt, wie z.B. die Gewerbeimmobilie oder Wohnimmobilie. Im Zusammenhang mit Immobilien können gewisse Rechte bestehen. So beispielsweise ein Grundpfandrecht oder auch Dienstbarkeiten, wie Wege- oder Wasserrecht. Zudem unterliegen Immobilien einer Grundsteuer, die an die Gemeinde abzutreten ist.

Bei dem Kauf einer Immobilie müssen drei Schritte beachtet werden:

  1. Die Erstellung eines notariell beurkundeten Kaufvertrags über die Immobilie.
  2. Eine notariell beurkundete Einigung über die Eigentumsübertragung (Abstraktionsprinzip).
  3. Die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch.

Bei dem Erwerb eines Grundstückes sind daher neben dem Kaufpreis u.a. Gebühren für die Grundbucheintragung, den Notar sowie die Grunderwerbsteuer vom Käufer zu entrichten.

Immobilien-Glossar I

Immobilienbewertung

Bei der Bewertung einer Immobilie soll der Verkehrswert (Marktwert) für ein bebautes oder unbebautes Grundstück zu einem bestimmten Stichtag ermittelt werden. Die Erstellung eines solchen Gutachtens kann aufgrund verschiedener Zwecke notwendig sein. Neben Verkauf und Zwangsversteigerung, ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung oder die Versicherung ein Bewertungsgrund. Durchgeführt wird eine Immobilienbewertung von qualifizierten Sachverständigen. Zur objektiven Bewertung können verschiedene Verfahren angewendet werden: üblich und in Deutschland normiert sind das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. 

Maklaro arbeitet eng mit der Gutachterorganisation Sprengnetter 24 zusammen, die Objektdaten einer Immobilie von unabhängigen Sachverständigern aufnehmen lassen. 

Machen Sie sich ein eigenes Bild mit dieser Musterbewertung und vereinbaren Sie noch heute einen Gutachtertermin für Ihre Immobilie.

Mehr zu dem Thema:

Immobilien-Glossar I

Immobilienfinanzierung

Bei dem Erwerb einer Immobiliesind viele Käufer auf fremde Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen. Als Absicherung wird dabei meist eine Grundschuld oder Hypothek vereinbart.
Private Immobilienfinanzierungen sind bei Banken, Bausparkassen, Landesförderinstitute, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder bei Versicherungsgesellschaften möglich.

Mehr zu dem Thema:

Immobilien-Glossar I

Immobilienmakler

Immobilienmakler sind häufig selbstständige Gewerbetreibende, die Immobilien zum Kauf oder zur Miete an Dritte vermitteln. Hierbei gibt es verschiedene Konstellationen, wer den Auftrag erteilt und wer ihn am Schluss bezahlt. Währenddessen Makler meist von den Verkäufern beauftragt werden, ist es auf dem Immobilienmarkt üblich, dass diese durch den Mieter oder Käufer bezahlt wird. 

Um als Immobilienmakler tätig zu werden, muss ein Gewerbe angemeldet sein und die Erlaubnis nach der geltenden Gewerbeordnung vorliegen. Immobilienmakler haben in der Regel drei Arten der Vertretung: Ein Allgemeinauftrag, bei dem der Makler zusätzlich zum Verkäufer und eventuell anderen Maklern tätig wird. Einen Alleinauftrag, bei dem keine weiteren Makler, jedoch der Verkäufer selbst, nach einem Kaufinteressenten suchen darf. Oder einen qualifizierten Alleinauftrag, bei dem es weder dem Eigentümer noch anderen Personen gestattet ist, einen Kaufinteressenten ausfindig zu machen. Diese Art der Vertretung ist zum Schutz des Verkäufers zeitlich zu begrenzen.

Ein Immobilienmakler zeichnet sich durch gute Marktkenntnisse und Berufserfahrung aus, die ihm helfen den Verkehrswert einer Immobilie einzuschätzen und entsprechend zu vermarkten. Im Fall eines Erfolges bei der Suche nach einem Kaufinteressenten, erhält der Makler eine angemessene Provision. In Deutschland liegt die Provision bei einem privaten Immobilienverkauf üblicherweise zwischen 5,95% und 7,14% des Kaufpreises. 

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar I

Immobilienprüfung

Immobilien-Glossar K

Kataster

Das Kataster, auch Liegenschaftskataster genannt, ist eine flächendeckende Beschreibung sämtlicher Flurstücke (definierte Parzellen) eines Landes. Neben der geografischen Lage, eventuellen baulichen Anlagen und der Art der Nutzung, wird auch die Größe des Katasters in einem Register vermerkt. Dieses Verzeichnis kann von Jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Bei jeglicher Interaktion mit dem Katasterverzeichnis fallen Gebühren an. 

Die Vermessung eines Katasters wird durch Ämter oder öffentlich bestellte Vermessungsingenieure durchgeführt. Die erstmalige Eintragung sowie nachfolgende Änderungen der Katasterunterlagen werden im Grundbuch vermerkt.

Immobilien-Glossar K

Katasteramt

Auch als Vermessungsamt bekannt, ist das Katasteramt als Behörde in den einzelnen Ländern zur Führung des Liegenschaftskatasters und für die Vermessung der ihm zugeteilten Grundstücke zuständig.
Da die Ämter oftmals auch die amtliche Karte publizieren, sind sie ebenso häufig als Kartenverlage tätig.

Immobilien-Glossar K

Kaufvertrag

Ein Vertrag, der einen Eigentumswechsel an einer Sache oder einem Recht zum Ziel hat, ist ein Kaufvertrag. Dieser Wechsel erfolgt entgeltlich, meist in Form einer zuvor vereinbarten Geldsumme. Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei.
Eine Ausnahme besteht bei dem Verkauf von Immobilien.

Hierbei bedarf es einer notariellen Beurkundung der angestrebten Eigentumsübertragung. Maklaro bereitet für Sie alle nötigen Unterlagen, wie den Kaufvertrag, vor und sendet diese an den zuständigen 
Notar.

Immobilien-Glossar L

Lagequalität

Als eines der wichtigsten Kriterien bei der Analyse einer Immobilie gilt die Lagequalität des Objektes. Hierbei werden örtliche Verhältnisse, das Umland sowie die allgemeine Verkehrslage begutachtet. Bei Wohnimmobilien wird dabei meist vorrangig auf die Ruhe, das Verhalten der Nachbarn und umliegende Schulen geachtet. Zur Einordnung der Bewertung existieren bei Wohnimmobilien vier Hauptgruppen: Bestlage, gute Lage, durchschnittliche Lage und einfache Lage. Örtlich angefertigte Mietspiegel geben inzwischen Interessenten gute Auskunft über die lokalen Lagemerkmale.

Bei Gewerbeimmobilien hingegen kommt es eher auf Park- und Anfahrtsmöglichkeiten sowie die Anbindung an das Schienennetz an. Auch hier werden vier Hauptgruppen zur Einteilung genutzt: 1A-Lage, 2A-Lage, 1B-Lage und 2B-Lage.

Immobilien-Glossar L

Leerstand

Ungenutzte oder nicht vermietete Gebäude bzw. Immobilien werden als Leerstand bezeichnet. Hierbei wird begrifflich weiter nach Ursache und Dauer des Leerstandes unterschieden. Zu kurzfristig leer stehenden Gebäuden kommt es meist durch notwendige Sanierungsmaßnahmen oder einem Mieter- bzw. Käuferwechsel

Das bestehende Leerstandsrisiko einer Immobilie fließt mit in die Bewertung des Objektes nach dem Ertragswertverfahren ein. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, dürfen die ausfallenden Einnahmen nicht auf andere Mieter umgelegt werden. Neben den generellen finanziellen Einbußen durch den Leerstand von Eigentümer und Kommunen, kann es zu erheblichen baulichen Mängeln kommen. Typisches Beispiel ist Feuchtigkeit und Schimmelbildung in den Wänden durch mangelnde Beheizung.

Immobilien-Glossar L

Liegenschaftskarte

Eine Liegenschaftskarte oder auch Flurkarte genannt, ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke, Grundstücke). Sie gilt als Nachweis der Lage und Abgrenzung eines Grundstückes und ist somit amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs. So wird der Eigentum an Grund und Boden gesichert und eine gerechte Grundsteuerveranlagung möglich.

Inzwischen wurden die Flurkarten in eine digitale Form gebracht: die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK). 

Der Kartenmaßstab ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, der Größe der Flurstücke sowie der Größe der Flur. Üblich sind Maßstäbe wie 1:500, 1:100 oder 1:2000. Ein Ausschnitt der Flurkarte wird immer durch die Flurnummer, Gemarkungsbezeichnung, Maßstab und Herkunft gekennzeichnet. In früheren Ausführungen wurde in der Liegenschaftskarte teilweise zusätzlich der jeweilige Eigentümer eingetragen.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar M

Makler

Die Aufgabe eines Maklers bezieht sich auf die Vermittlung einer Gelegenheit zu einem Vertragsabschluss. Eine Zahlung erfolgt im Erfolgsfall in Höhe der zuvor festgelegten Provision (auch Courtage genannt). Diese Bezahlung unterliegt der Umsatzsteuer. 

Siehe auch Immobilienmakler

Immobilien-Glossar M

Mietkauf

Ein Mietkauf kommt bei einem Mietvertrag zustande, bei dem vom Verkäufer dem Mieter das Recht eingeräumt wird die gemietete Immobilie innerhalb einer gesetzten Frist zu kaufen. Der anschließende Kaufpreis berücksichtigt die bisher gezahlten Mietbeträge.
In den meisten Fällen geht der Eigentum bereits bei Abschluss des Mietkaufvertrages an den neuen Besitzer über, daher kann diese Art des Immobilienkaufs mit einem Ratenkredit verglichen werden.

Immobilien-Glossar M

Modernisierung

Als Modernisierung werden bauliche Maßnahmen des Eigentümers gesehen, die den Gebrauchswert der Sache nachhaltig erhöht, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert oder nachhaltige Einsparungen von Energie und Wasser bewirken. Klar abzugrenzen sind die Maßnahmen von solchen zur Instandsetzung. Die Kosten einer Modernisierung können entgegen den von Instandhaltungsmaßnahmen auf den Mieter umgelegt werden. 

Bei einer Modernisierung erfolgt eine Wertsteigerung des ObjektesBei Instandsetzungen werden Schäden vom Haus abgewendet oder der üblichen Abnutzung entgegen gewirkt.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar N

Neubau

Im Allgemeinen wird bei einem vor kurzem neu errichteten oder rekonstruierten Gebäude von einem Neubau gesprochen.
Dieser Begriff besteht in der Regel solange, bis aufgrund von Standardanpassungen oder gewöhnlichen Bauwerksmängeln, die Immobilie ganzheitlich saniert werden muss.

Ein Neubaugebiet betitelt den durch den jeweiligen Bebauungsplan als Bauland ausgewiesenen Teil einer Ortschaft.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar N

Nießbrauchrecht

Das Nießbrauchrecht ist ein unveräußerliches und nicht vererbliches Recht die Nutzungen einer Sache oder eines Rechtes zu ziehen. Häufig besteht hierbei das Recht eine Wohnung oder ein Haus ähnlich wie beim Wohnrecht lebenslang zu bewohnen und/ oder im Gegensatz zum Wohnrecht den Nutzen aus dem Grundstück zu ziehen. Die Nutzen werden häufig aus Mieteinnahmen gezogen. 

Das Nießbrauchrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Es bestehen dann ein bloßer Eigentümer sowie ein Nießbraucher. Das Recht wird häufig im Zusammenhang der vorgenommenen Erbfolge eingesetzt.

Mehr zu dem Thema:

Immobilien-Glossar N

Notar

Ein Notar ist für Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften zuständig. Des Weiteren gehört das Hinterlegen von Geld und Kostbarkeiten zu seinem Aufgabengebiet. Ferner verpflichtet er sich zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, was ihn von einem Rechtanwalt unterscheidet. Der jeweilige zu beurkundete Vertrag kann, muss aber nicht, vom Notar entworfen sein. 

Während der Inanspruchnahme eines Notariats, muss der Notar möglichst umfassend aufklären und belehren. Tut er dies nicht, kann er hierfür strafrechtlich belangt werden. Für die Beauftragung eines Notars fallen bundeseinheitliche Gebühren gemäß der Kostenordnung an. Eine Auflistung aller aktiven Notare in Deutschland lässt sich bei der Bundesnotarkammer einsehen.

Immobilien-Glossar O

Online Kredit

Ein Online Kredit ist eine Kreditform, die online angeboten und zum Teil auch online abgeschlossen wird. Kreditgeber sind dabei ebenso wie bei anderen Kreditarten zumeist Banken. Mit Hilfe des Vertriebsweges Internet können Personalkosten eingespart werden, die sich zumeist in verminderte Zinsen auswirken.
Zum Teil ist zudem keine Schufa-Auskunft der Kreditnehmer notwendig.
Kreditanträge für einen Online Kredit können je nach Anbieter direkt online oder in der nächstgelegenen Filiale (wenn vorhanden) abgegeben werden.

Immobilien-Glossar P

Provision

Eine Provision wird im Erfolgsfall, d.h. bei dem Verkauf einer Immobilie, an den Makler für seine verkaufsfördernden Tätigkeiten gezahlt. Je nach Form (Außen- und/oder Innenprovision) wird die Maklercourtage vom Käufer und/oder Verkäufer der Immobilie beglichen. In Deutschland liegt der Provisionssatz i.d.R. zwischen 3,57% inkl. MwSt. und 7,14% inkl. MwSt. 

Maklaro berechnet eine nur vom Käufer zu zahlende marktübliche Maklerprovision.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar R

Renovierung

Maßnahmen, die eine Instandsetzung eines Bauwerkes zum Ziel haben, werden als Renovierung bezeichnet. Hierbei wird der Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch entgegen gewirkt und der ursprüngliche Stand wiederhergestellt. Wird über dies ein verbesserter Zustand erreicht, wird von einer Sanierung gesprochen.
Im Rahmen des Mietrechtes wird anstatt von Renovierung von Schönheitsreparaturen gesprochen, die vom Mieter getragen werden müssen.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar S

Sachverständiger

Sachverständige, auch Gutachter oder Berater genannt, zeichnen sich durch überdurchschnittliche Expertise und meist langjähriger Berufserfahrung in einem bestimmten Gebiet aus. Er ist in vielen Fällen eine unabhängige Person, die allgemeingültige Aussagen über einen Sachverhalt äußert. Dementsprechend ist es seine Aufgabe eine unvoreingenommene und objektive Analyse und Dokumentation durchzuführen.
Sachverständige werden häufig bei Gericht oder im Rahmen einer 
Immobilienbewertung eingesetzt.

Immobilien-Glossar S

Sanierung

Im Gegensatz zu einer Renovierung, wird bei einer Sanierung durch die bauliche und technische Wiederherstellung eines Bauwerkes ein verbesserter Zustand der Immobilie erreicht und somit dessen Wert gesteigert.
Während der Maßnahmen werden Schäden beseitigt und der Wohnstandard durch neue Techniken erhöht. Hierbei werden zumeist erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz vorgenommen.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar S

Schrottimmobilie

Umgangssprachlich wird unter einer Schrottimmobilie ein Objekt im mangelhaften Zustand verstanden, für die ein durch Vortäuschung falscher Tatsachen viel zu hoher Kaufpreis bezahlt wurde. Dieser betrügerische Akt wird meist erst nach Kaufabschluss festgestellt. Um dies zu verhindern, arbeitet Maklaro mit unabhängigen Gutachtern, die eine realistische Bewertung der Immobilie vor dem Kauf durchführen.

Immobilien-Glossar T

Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung wird gegenüber dem Grundbuchamt erklärt, wenn ein Eigentum an einem Grundstück in mehrere Miteigentumsanteile aufgeteilt wurde. Hierbei handelt es sich um Sondereigentum, welches als einzelne Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienende Räume erklärt werden kann. Des Weiteren wird in der Teilungserklärung definiert, welche Gebäudeteile Gemeinschaftseigentum sind.
Ferner werden 
Sondernutzungsrechte (wie z.B. die Nutzung eines Gartenanteils) in der Teilungserklärung geregelt. 

Voraussetzung für die Gültigkeit einer Teilungserklärung ist die geprüfte Abgeschlossenheit und eine notarielle Beurkundung. Zusammen mit einem Teilungsplan wird die Erklärung beim Grundbuchamt verwahrt.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar T

Tippgeber

Ein Tippgeber ist eine Person, die einem Anbieter einen abschlusswilligen Kunden benennt. Kommt es tatsächlich zu einem Verkaufsabschluss, erhält der Tippvermittler (auch Kontaktgeber genannt) eine Belohnung meist in Form einer Sachprämie oder einer Barauszahlung. Tippgeber erhalten somit ohne Aufwand eine zum Teil beachtliche Provision. 

Bei Maklaro werden Tippgeber belohnt, wenn Sie Freunde, Bekannte, Familie oder Kollegen benennen, die in nächster Zeit ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchten. Wird die Immobilie verkauft und die Provision bezahlt, erhält der Kontaktgeber gemäß der Konditionen von Maklaro eine Tippgeber-Prämie in Höhe von 10% der Nettoprovision des Verkaufspreises.

Immobilien-Glossar U

Übereignung

Bei einer Übereignung (auch Eigentumsübertragung genannt) handelt es sich um eine Übertragung des Eigentums an einer Sache an eine andere Person. Die Übereignung eines Grundstückes setzt zwei Schritte voraus: eine formbedürftige Einigung über die Übereignung (auch Auflassung genannt) und die anschließende Eintragung des neuen Besitzers in das Grundbuch.

Immobilien-Glossar U

Umbau

Ein Umbau setzt ein bauliches Verändern eines bestehenden Bauwerkes voraus. Hierbei wird die Immobilie an heutige und zukünftige Anforderungen angepasst. In den meisten Bundesländern muss für Umbauten ein Bauantrag gestellt werden, wenn hierbei die Nutzung, der Brandschutz, das Tragwerk oder die äußere Erscheinung verändert wird.

Typische Umbauarten sind der Abriss einzelner Bauelemente, der Anbau von Gebäudeteilen oder ein Neubau i.S.v. Bauen im Bestand. Letzteres bedeutet beispielsweise, dass ein großer Raum durch neue Wände in kleinere Zimmer geteilt wird.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar V

Verkehrswert

Der Verkehrswert gibt den aktuellen Wert einer Immobilie an und wird durch eine Verkehrswertermittlung, wie eine Immobilienbewertung, ermittelt. Wertermittlungsverfahren, die dabei angewendet werden, sind zum einen das Vergleichswertverfahren für gleichartige Immobilien. Zum anderen eignet sich das Sachwertverfahren für Wohnimmobilien, wie Einfamilienhäuser. Währenddessen Ertragswertverfahren bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien vorrangig eingesetzt wird.

Maklaro lässt für Sie eine kostenlose Immobilienbewertung vornehmen. Vereinbaren Sie hier einen Gutachtertermin.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar V

Vermessungsamt

Siehe Katasteramt

Immobilien-Glossar W

Wegerecht

Mit einem Wegerecht wird das Recht erwirkt, einen Weg über ein fremdes Grundstück zum Zweck der Durchfahrt bzw. des Durchganges zu nutzen. Hierbei kann es sich um eine Grunddienstbarkeit handeln, die als Last einer Liegenschaft im Grundbuch eingetragen ist.
Dementsprechend müssen bei einem Eigentumswechsel, die neuen Eigentümer das Wegerecht ausführen bzw. können dies ebenso in Anspruch nehmen, wie bereits die vorherigen Besitzer.
Ein solches Wegerecht beeinflusst den 
Wert des Grundstückes, da es sich hierbei um eine erhebliche Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten handeln kann.

Immobilien-Glossar W

Wertermittlung

Immobilien-Glossar W

Wirtschaftsplan

Nach deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein Wirtschaftsplan eine ein Kalenderjahr betreffende Aufstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Nicht berücksichtigt werden hierbei demnach Kosten im Zusammenhang mit dem Sondereigentum. Der Wirtschaftsplan ist Grundlage zur Zahlung des Hausgeldes. Daher muss er bei der Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen werden.

Neben der jährlichen Aufstellung von Kosten und Einnahmen, wird die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan aufgeführt. Neben einem Gesamtwirtschaftsplan wird für jeden Eigentümer ein Einzelwirtschaftsplan ausgestellt. Der Verteilungsschlüssel der Kosten bzw. Einnahmen ist in der Regel der Miteigentumsanteil.

Immobilien-Glossar W

Wohnflächenberechnung

Als Wohnfläche wird die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Räume bezeichnet, die nach Teilungserklärung zu einer Wohnung gehören. Zubehörräume wie Keller, Dachboden Geschäftsräume, werden hierzu nicht gezählt. Die Wohnflächenberechnung ist eine wichtige Grundlage für die Immobilienfinanzierung.

2004 wurde die Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung angepasst und die Regelungen heutiger Wohnsituationen angepasst. Hierbei werden bestimmte Flächen nur zu einem gewissen Prozentsatz berechnet (z.B. Balkon kann bis zu 50% in die Berechnung einfließen).

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar W

Wohnrecht

Ein eingetragenes Wohnrecht stellt eine Befugnis dar, Gebäude und Teile dessen unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung kostenlos zu nutzen. Diese Form des Gebrauchsrechtes wird auf Lebenszeit auf den Berechtigen ausgestellt und kann im Grundbuch aufgenommen werden. 
Das Wohnrecht ist nicht übertragbar.
Der Wohnberechtigte trägt nach Gesetz alle gewöhnlichen Erhaltungs-, Reparatur und private Kosten. Ebenso trägt er laufende öffentliche Kosten wie für Müll, Wasser und Heizung anfallen. Miete dagegen hat er nicht zu zahlen.
Der Eigentümer hingegen ist für außergewöhnliche Ausbesserungen (wie z.B. die Neu-Eindeckung des Daches) verantwortlich. Zur Durchführung derer ist er nicht verpflichtet.

Mehr zu dem Thema:

 

Immobilien-Glossar Z

Zwangsversteigerung

Besonders im Falle eines Hypothekendarlehens wird auf die Sicherheit einer Immobilie zurückgegriffen.
Sollte es zu einem Forderungsausfall seitens des Schuldners kommen, kann der Gläubiger bei Gericht eine Zwangsversteigerung zur Deckung der Restschuld beantragen. Der Antrag wird im Grundbuch vermerkt.
Der Schuldner hat innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit einen Antrag auf die Einstellung der Zwangsversteigerung einzureichen, sofern dieser einen Nachweis über die Zahlungsmöglichkeit erbringen kann.
In der Regel wird im Rahmen der Zwangsversteigerung 
ein Sachverständiger zur Bewertung der Immobilie hinzugezogen.